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2015 | 2016 | |
Umlage für abschaltbare Lasten | 0,006 ct/kWh | 0,0 ct/kWh |
Offshore-Haftungsumlage | -0,051 ct/kWh | 0,040 ct/kWh |
StromNEV-Umlage | 0,237 ct/kWh | 0,378 ct/kWh |
KWK-Umlage* | 0,254 ct/kWh | 0,445 ct/kWh |
EEG-Umlage | 6,17 ct/kWh | 6,354 ct/kWh |
Die Höhe der Umlagen wird jährlich per Gesetz für alle Stromkunden neu berechnet und festgelegt. Die vier großen Netzbetreiber – Transnet BW, Amprion, Tennet und 50Hertz – geben diese bekannt. Entscheidender Anpassungsfaktor der Umlagen ist dabei die Menge des ins Netz eingespeisten Ökostroms. Zudem wird berücksichtigt, wie viel der Strom an der Strombörse kostet und wie viele Kunden die Umlagen zahlen. Stromintensive Unternehmen sind nach § 19 der StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) anteilig von den Umlagen befreit.
Die weiteren Umlagen, wie die Offshore-Haftungsumlage (zur Förderung von Windparks), die KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)-Umlage (zur Förderung der Energieeffizienz) und die EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz)-Umlage (zur Förderung von Regenerativen Energien), kommen der Erreichung der angestrebten Klimaziele Deutschlands zu Gute.
Zudem fällt für alle Stromkunden in Deutschland eine Stromsteuer an. Dabei handelt es sich um eine Verbrauchssteuer, die dadurch entsteht, dass Strom aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. Ebenfalls auf alle Verbraucher umgelegt wird die Konzessionsabgabe. Dies ist ein Entgelt zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen.
Quelle der Umlagenwerte für die Tabelle “Stromumlagen aktuell”: www.netztransparenz.de
*KWK-Umlage: Der Wert für das Jahr 2016 basiert auf der novellierten Fassung des KWK-Gesetzes, das noch nicht endgültig verabschiedet wurde. Bis Ende des Jahres können noch Änderungen vorgenommen werden.
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