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Alle Energieversorger sind laut § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes dazu verpflichtet, ihre Kunden über die Zusammensetzung Ihres Stroms zu informieren. Diese Stromkennzeichnung finden Sie auf unserer Webseite und Ihrer Verbrauchsrechnung, die Sie jeweils nach einem Belieferungsjahr erhalten.
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