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Da Ihr Netzbetreiber der Eigentümer Ihres Zählers ist, liest dieser einmal im Jahr Ihren Zählerstand ab oder bittet Sie schriftlich oder telefonisch um Ablesung. Grundsätzlich ist immer der Netzbetreiber für die Überprüfung Ihres Stromzählers zuständig.
Sie haben Fragen oder Anregungen? Dann rufen Sie uns an.
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